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Interner Workshop
Materialität und Recht im Anthropozän
9. – 10. Juli 2026, Universität Hamburg (DFG Kolleg Zukünfte der Nachhaltigkeit)
Das Verhältnis von Materialität und Recht ist Gegenstand vielfältiger wissenschaftlicher Auseinandersetzungen. Die materielle Perspektivierung des Rechts zielt unter anderem auf die Analyse, wie Akten Rechtsinstitutionen prägen (Mathur 2016; Vismann 2000), wie Gerichtsarchitektur die Rechtsprechung beeinflusst (Latour 2002; Mulcahy 2010), wie aktenförmig fixierte Erzählungen strafrechtliche Verfahren vorstrukturieren oder ko-produzieren (Scheffer 2004), welche Rolle Maschinen bei der Genese rechtlicher Ordnungen spielen (Pottage 2011) und nicht zuletzt, wie das Recht selbst materielle Technologien entwickelt und sich die materielle Umwelt zu eigen macht (Kang und Kendall 2019).
Im Anthropozän treten die vielschichtigen Verflechtungen von Recht und Materialität in besonderer Weise hervor. Unerwünschte Materialien – etwa CO₂-Emissionen, Stickstoff, Plastikmüll oder persistente Toxine – akkumulieren in einem Maße, das sie über den Horizont gegenwärtiger Gesellschaften hinaus für „zukünftige Generationen“ wirkmächtig bleiben lässt. Zugleich intensiviert sich die Nachfrage nach begehrten Materialien wie Lithium und materiellen Strukturen wie Rechenzentren oder Kühltechnologien. In diesen Prozessen erweist sich das Recht nicht lediglich als regulatives Normengefüge, sondern als produktive Instanz, die spezifische Materialitäten hervorbringt und konkrete materielle Effekte erzeugt. Recht entscheidet darüber, wo Extraktion stattfindet, wer Zugang zu Wasser erhält und welche Praktiken erlaubt oder untersagt sind. Sobald mit dem Anthropozän die menschliche Zerstörungsmacht in den Fokus der Kritik rückt, stellen sich darüber hinaus ganz grundlegende Fragen zur Mensch-Umwelt-Beziehung, die auch ins Recht einwandern: Wer oder was ist verletzlich und verdient rechtlich Schutz (Grear 2017)? Wenn das Verhältnis von menschlichen und mehr-als-menschlichen Lebewesen und Dingen im Sinne existenzieller Verwiesenheit neu zu denken ist, muss dann nicht auch das Recht von seiner Fokussierung auf subjektive Rechte und isolierte Normen abrücken (Berger 2023; Muehlebach 2023; Petersmann 2022)?
Initiativen wie die Einführung eines Straftatbestands des Ökozids, die Regulierung von Geoengineering-Maßnahmen, CO₂-Regime und Emissionshandelssysteme sowie neuerliche Diskussionen zum Urbizid oder Kulturzid zielen einerseits darauf ab, die menschliche Gestaltungsmacht im Umgang mit materiellen Lebensgrundlagen im Anthropozän rechtlich zu rahmen und zu begrenzen, und andererseits die im Recht angelegte anthropozentrische Perspektive radikal in Frage zu stellen. Demgegenüber transformieren Vertreter:innen eines sogenannten „guten Anthropozäns“ das destruktive Potenzial der Menschheit in die affirmative Vision einer technologisch fundierten Gestaltungskraft, die die Möglichkeit einer naturverträglichen Zivilisation eröffnen soll (vgl. Horn/Bergthaller 2020, S. 85 ff.).
Der Workshop widmet sich der Analyse, Diskussion und kritischen Reflexion der sich transformierenden und vielschichtigen Relationen von Materialität und Recht im Anthropozän aus unterschiedlichen disziplinären Perspektiven.

Mit Beiträgen von Prof. Dr. Frank Adloff, Universität Hamburg; Prof. Dr. Sigrid Boysen, Helmut-Schmidt-Universität; Prof. Dr. Philipp Degens, Frankfurt University of Applied Sciences; Prof. Dr. Malte-C. Gruber, Justus-Liebig-Universität Gießen; Dr. Andreas Gutmann, Universität Kassel; Dr. Johan Horst, MPI für Rechtsgeschichte und Rechtstheorie Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Jens Kersten, Ludwig-Maximilians-Universität München; Prof. Dr. Susanne Krasmann, Universität Hamburg; Prof. Dr. Thomas Scheffer, Goethe-Universität Frankfurt a.M.; Tom Scheunemann, Hochschule Fulda; Prof’in. Dr. Doris Schweitzer, Goethe-Universität Frankfurt a.M.; Prof. Dr. Petra_ Sußner, Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin; Dr. Alina Wandelt, KWI – Institute for Advanced Study in the Humanities, Universität Duisburg-Essen; Dr. Anna-Lena Wolf, Max-Planck-Institut für ethnologische Forschung; Prof. Dr. Olaf Zenker, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist den Mitgliedern des DFG-Netzwerks sowie ausgewählten Gästen vorbehalten. Eine Teilnahme für externe Gäste ist leider nicht möglicht.
Kontakt:
Prof’in. Dr. Doris Schweitzer
Dr. Johan Horst
Karl Homuth (homuth [at] em.uni-frankfurt.de)